Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Täuffelen, 01. Januar 2021

  • 1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Geschäftsverkehr mit der Momentum Holz+Bau GmbH (nachfolgend "Unternehmer") betreffend der offerierten Werkleistungen anwendbar. Der Kunde akzeptiert diese AGB implizit mit der Annahme der Offerte des Unternehmens, spätestens aber mit der Entgegennahme der Werkleistungen.

  • 2. Offerte

    Die Offerte bleibt vom Datum des Versandes an den Kunden 60 Kalendertage (wenn nicht anders vermerkt) verbindlich. Der Unternehmer behält alle Rechte an den Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge etc.), die er dem Kunden übergibt. Solche Unterlagen dürfen Dritten weder schriftlich noch mündlich zugänglich gemacht, vom Kunden selber zweckwidrig oder zu geschäftlichen Zwecken verwertet werden. Die Offerte des Unternehmers und die daraus resultierende Auftragsbestätigung beinhalten die vereinbarten Werkleistungen. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu übernehmen. Nachträgliche Änderungen können in Absprache mit dem Unternehmer vorgenommen werden. Eine entsprechende Kostenfolge wird durch den Unternehmer aufgezeigt und gemäss Absprache verrechnet. Preisanpassungen sind auf jeden Fall möglich, wenn es zu Verzögerungen kommt, die nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegen (z.B. Bauverzögerungen durch Dritte oder Mängel an Gebäuden, welche zu Mehraufwand führen) oder wenn sich Materialkosten oder Lohnkosten in der Zeit zwischen Offerte und der Fertigstellung der offerierten Arbeit erhöhen.

  • 3. Ausführung

    Der Unternehmer ist befugt, für die Erfüllung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritte beizuziehen. Der Kunde stellt sicher, dass der Unternehmer und die von ihm beigezogenen Dritten gemäss vorgängiger Absprache jederzeit Zugang zum Grundstück haben, auf dem die Werkleistung durchgeführt werden soll. Der Kunde stellt sicher, dass vor Ort genügend Platz für die Lagerung der Materialen zur Verfügung steht. Ablieferfristen gelten als Richtwerte und können sich insbesondere infolge Lieferengpässen von Zulieferanten gegenüber dem Unternehmer verlängern.
    Wird ohne Verschulden des Unternehmers eine Lieferung des Materials verzögert oder verunmöglicht, wird das Material verrechnet und allfällige Lager- und zusätzliche Transportkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
    Für Ausführungen die explizit von der Bauherrschaft/Bauleitung oder dem Architekten gewünscht werden und nicht den baulichen Anforderungen entsprechen, übernimmt der Unternehmer keine Haftung.

  • 4. Gewährleistung

    Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme des Werkes durch den Kunden, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablieferung der Werkleistung. Sie beträgt zwei Jahre für Material und Arbeiten. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden durch Witterungseinflüsse (Gewitter, Hagelschlag, Wind, etc.). Keine Gewährleistung wird bei Glasbruch geleistet. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemässer Behandlung durch den Besteller, seine Hilfspersonen oder Dritte, insbesondere bei Reparaturen oder anderen Eingriffen. Gewährleistungsansprüche müssen ohne Verzug beim Unternehmer angemeldet werden. Der Unternehmer hat das Recht, diese Ansprüche zu prüfen und Schäden selber zu beheben. Einzelne Materialien oder Montagesysteme können separate Herstellergarantien haben, welche auf den Produktinformationsblättern aufgelistet sind. Diese Herstellergarantien sind nicht Vertragsbestandteil.
    Der Unternehmer tritt nicht für solche Herstellergarantien ein, jedoch kann er den Vertragspartnern bei der Geltendmachung dieser Garantien unterstützen, falls eine berechtigte Forderung vorliegt.
    Der Unternehmer übernimmt keine Gewährleistung gegenüber der Beschaffenheit und Eigenschaften der Materialien/Produkte von Lieferanten und Herstellern.

  • 5. Haftung

    Der Unternehmer haftet gegenüber dem Kunden für sorgfältige Ausführung der Werkleistungen. Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden von ihm selbst verursacht wurden. Die Schadenersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden, unmittelbaren Schaden begrenzt. Ein Schadenersatz für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

  • 6. Förderbeiträge / Bewilligung

    Sofern das Anfordern von Förderbeiträgen (z.B. kantonale und kommunale Förderbeiträge etc.) ein Bestandteil des Lieferumfanges ist, wird der Unternehmer als Vertreter des Kunden gegenüber Behörden auftreten und die notwendigen Anmeldeverfahren ausführen und/oder begleiten. Der Kunde stellt die entsprechenden notwendigen Vollmachten aus. Der Unternehmer übernimmt keine Garantie, dass die Förderbeiträge oder die Bewilligungsverfahren durch die Behörden genehmigt werden.

  • 7. Zahlungsbedingungen

    Die Vergütung ist vom Kunden mit einer Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen auf das Konto des Unternehmers zu überweisen. Bei grösseren Bausummen können Akontozahlungen vereinbart werden.

  • 8. Referenzen und Reklame

    Der Unternehmer ist berechtigt, die Werkleistung, inklusive Bilder als Referenz anzugeben. Sofern die Gegebenheiten vor Ort es erlauben, darf der Unternehmer während der Bauphase eine Reklametafel anbringen.

  • 9. Verschiedenes

    Der Unternehmer bearbeitet die Kundendaten (bzw. leitet diese an Dritte weiter) insbesondere für die Buchhaltung, die Prüfung der Kreditwürdigkeit und das Marketing. Der Unternehmer behält sich vor, vom Kunden eine Zahlungsgarantie der Bank/Finanzierungsinstitut zu verlangen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bzw. dieser AGB müssen schriftlich erfolgen bzw. vom Unternehmer explizit akzeptiert werden. Das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der getroffenen sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, dann bleiben die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen trotzdem wirksam. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Unternehmer untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmers. Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.